Die Mediation in Deutschland braucht ein verlässliches, einheitliches Qualitätslabel, das potenziellen Mediationsnutzenden eine adäquate Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Mediatorin bzw. des Mediators bietet.

Wir, der QualitätsVerbund Mediation (QVM®) gegründet von BAFM, BMWA, DFfM und DGM, schließen diese Bedarfslücke und nehmen auf Basis eines verbandsübergreifend erarbeiteten, hohen Ausbildungsstandards (QVM®-Standard) als unabhängige Zertifizierungsstelle eine transparente Qualitätsbestätigung für Mediator:innen vor.

Unsere Motivation

Einen hohen, einheitlichen Ausbildungsstandard für Mediation in Deutschland setzen

Der QualitätsVerbund Mediation steht u.a. für die verbandsübergreifende Erarbeitung eines hervorragenden Ausbildungsstandards für Mediator:innen. Dieser Standard geht quantitativ und qualitativ deutlich über die Erfordernisse der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) hinaus. Der QVM®-Standard setzt einen Ausbildungsumfang von mindestens 200 Zeitstunden, zusätzliche Intervision (z.B. in Peergruppenarbeit) im Umfang von 20 Zeitstunden und das erfolgreiche Bestehen einer formalisierten Abschlussprüfung voraus. Während des oder im Nachgang zum Ausbildungslehrgang(s) wird zudem ein supervidierter Mediationsfall mit echten Konfliktbeteiligten (im Gegensatz zu Rollenspielen mit Ausbildungsteilnehmenden) gefordert. Ferner stellt der QVM®-Standard erhöhte Qualitätsansprüche, was den Nachtweis von Praxiserfahrung betrifft und verlangt weitere vier reale supervidierte Mediationsfälle.

Die Entwicklung eines gemeinsamen Ausbildungsstandards in Kooperation mehrerer Mediationsverbände soll zugleich ein Zeichen gegen die starke Diversifikation des Ausbildungsmarkts setzen. Die verwirrende Vielzahl der aktuell verfügbaren Qualifikationsangebote, die auf Seiten der an einer Mediationsausbildung Interessierten das Entstehen von Irritationen und Verunsicherung begünstigt, soll der Vergangenheit angehören.

Errichtung einer transparenten, unabhängigen, einheitlichen Stelle, die das Erfüllen eines hohen Ausbildungsstandards überprüft

„Mediator“ ist keine anerkannte, geschützte Berufsbezeichnung, was bedeutet, dass prinzipiell jede/r Mediation anbieten kann. Wer den Titel „Zertifizierter Mediator“ führen möchte, muss zwar bestimmte in der ZMediatAusbV näher definierte Voraussetzungen erfüllen. Allerdings handelt es sich insoweit lediglich um eine Selbsteinschätzung. Das Störende an diesem Umstand ist, dass eine solche „Selbst-Zertifizierung“ insbesondere nicht den Erwartungen der Verbraucherschaft entspricht. Der Begriff „zertifiziert“ suggeriert potenziellen Verfahrensnutzenden, dass eine unabhängige Stelle überprüft hat, ob bestimmte Ausbildungsanforderungen eingehalten wurden.

Um den unbefriedigenden Zustand der „Zertifizierungsfiktion“ nach der ZMediatAusbV abzulösen und eine glaubwürdige sowie objektive Qualitätskontrolle zu gewährleisten, führt der QVM® eine einheitliche Zertifizierung nach dem QVM®-Standard und nach den jeweils aktuellen internationalen Regelungen der Personenzertifizierung (derzeit: ISO/IEC 17024:2012) durch eine unabhängige, verbandsübergreifende Zertifizierungsstelle ein.

Verständnis und Akzeptanz der Mediation auf Nutzerseite fördern

Ist eine Konfliktpartei auf der Suche nach einer/m passenden Mediator/in, so sieht sie sich momentan noch einer unüberschaubaren und verwirrenden Vielzahl von Angeboten und (Berufs-)Bezeichnungen ausgeliefert. Die unüberschaubare Diversität von Qualifikationsnachweisen erschwert das Kollektiv-Vertrauen in die Mediation als Konfliktlösungsmethode. Durch die Etablierung einer zentralen, unabhängigen Zertifizierungsstelle, die nach einheitlichem QVM®-Standard zertifiziert, wird der Begriff Mediator:in hingegen einheitlich für die Gesellschaft sichtbar. Der QVM®-Standard hat damit das Potenzial, zu einer Selbstverständlichkeit in der Kommunikation mit den potenziellen Verfahrensnutzenden zu werden und damit das nötige Vorschussvertrauen in das Verfahren und in den Beruf des Mediators bzw. der Mediatorin zu sichern.

Qualität der Mediation in Deutschland nachhaltig sichern

Der QVM®-Standard ist nicht unveränderbar, sondern soll fortlaufend weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen sowie dem neuesten Forschungsstand angepasst werden. Nach den in der Pandemie gemachten Erfahrungen soll etwa berücksichtigt werden, welche Anforderungen das virtuelle und das hybride Arbeiten in der Mediation mit sich bringt und wie diese Kompetenzen in die Ausbildung zu integrieren sind.

Langfristig strebt der QVM® an, zentraler Ansprechpartner (etwa für das Bundesjustizministerium) in Sachen Ausbildungsqualität zu werden.

Unsere Vision

Verbreitung der Mediation und damit verbunden auch die Verbesserung der Streitkultur in der Gesellschaft
Etablierung der Mediation als Profession in Deutschland

Empfehlungen

  • Eine sukzessive Verbesserung der Reife einer jeden Profession steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Möglichkeiten einhergehende Tätigkeiten unabhängig und reproduzierbar bewerten zu können.
  • Als Dienstleistung angebotene Mediationen bedürfen einer nachvollziehbaren und transparenten Qualitätsbewertung (ggf. Zertifizierung) auf der Grundlage formal bestimmbarer bzw. allgemein anerkannter Qualitätskriterien.
  • Der Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen (z.B. ISO 9001) kann in nahezu jeder Branche beobachtet werden, sie dient dem Schaffen von Vertrauen, Transparenz und Vergleichbarkeit, aber auch der Vermeidung von Gefahrensituationen.
Prof. Dr.-Ing. habil. Andreas Schmietendorf

Berater für System- und Technologieentwicklung, Professor für Wirtschaftsinformatik an der HWR Berlin, Privatdozent für Software-Engineering an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Beirat der Central Europe Computer Measurement Group (ceCMG e.V.), Part- ner des Arbeitskreises Software-Qualität und -Fortbildung (ASQF e.V.), Vertrauensdozent der HWR Berlin innerhalb der Gesellschaft für Informatik (GI e.V.).

Seit vielen Jahren habe ich mich für verbraucherschützende Qualitätsstandards und eine verbesserte Zusammenarbeit der deutschen Mediationsverbände eingesetzt. Deshalb freut es mich, dass es nun mit dem QVM gelungen ist, ein einheitliches Qualitätslabel zu etablieren sowie eine unabhängige, verbandsübergreifend agierende Zertifizierungsstelle einzurichten, um auch in Deutschland ein hohes, einheitliches Qualifizierungsniveau für Mediator:innen sicherzustellen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz durch (potenzielle) Nutzer und damit die Markttauglichkeit der Mediation zu fördern. Weitere Schritte müssen folgen (z.B. Einrichtung einer Beschwerdestelle; Mediationskostenhilfe, …), damit Mediation auch in Deutschland vermehrt als professionelles Konfliktlösungsverfahren eingesetzt wird. Mediation und Recht sind freilich kein Gegensatz und die ADR-Verfahren (insb. Mediation) sollen und können im Rechtsstaat das staatliche Gerichtsverfahren nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Das kann aber nur gelingen, wenn die fachlichen Standards des konsensualen Konfliktmanagements in der Ausbildung und Praxis eingehalten und damit das Vertrauen in die Seriosität der Mediation und der Mediator:innen gesteigert werden.

Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A./SIMK

ist eingetragener Mediator (BMJ, Wien)(NMAS, Aus.), BMWA-Lehrtrainer® und seit den 1990er Jahren in der Aus- und Fortbildung von Mediator:innen im In- und Ausland tätig. Er hatte u.a. im Jahr 2007 in Wien die Vereinbarung zur Zusammenarbeit der deutschen Mediationsverbände in der European Mediation Network Initiative (EMNI) initiiert und war auch an der Formulierung der QVM-Standards maßgeblich beteiligt.